Das E-Bike ist einer der wichtigsten Treiber der Elektromobilität in der Schweiz und ein zentraler Bestandteil der Energie- und Verkehrswende. Um diesen Erfolg langfristig zu sichern, ist es notwendig, den rechtlichen Status des E-Bikes beizubehalten und gleichzeitig die existierenden Regelungen zu präzisieren.

Ein E-Bike (EPAC bzw. Leichtmotorfahrrad) ist, ebenso wie ein rein muskelbetriebenes Fahrrad, gelebte aktive Mobilität. Dabei hat die Aktivität der Nutzenden einen direkten Einfluss auf das Fahrverhalten und die Fortbewegung. Entscheidend für die «aktive Mobilität», und somit der Gleichsetzung von rein muskelbetriebenem Fahrrad und E-Bike, ist ein sinnvolles Verhältnis zwischen der Pedalkraft und der durch den Elektroantrieb bereitgestellten Unterstützung. Rund 40% der Schweizer Bevölkerung fahren gemäss der Studie Sport Schweiz 2020 Velo. Weitere 8% schwingen sich regelmässig aufs Mountainbike. Dank der Elektrifizierung sind weitere Bevölkerungsgruppen auf die aktive und gesunde Mobilität umgestiegen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil zur Verdoppelung der Velokilometer in der Schweiz, die sich der Bund in der Roadmap Velo bis 2035 zum Ziel gesetzt hat.

Es ist daher zentral, dass das E-Bike der 25-km/h-Kategorie als unkompliziertes und attraktives Fortbewegungsmittel erhalten und die Gleichstellung von E-Bike und rein muskelbetriebenem Velo bestehen bleibt. Aus diesem Grund spricht sich der Verband der Schweizer Fahrradhersteller und -lieferanten Velosuisse dafür aus, die Unterstützungsparameter der E-Bikes so zu definieren und zu präzisieren, dass ihr fahrradähnliches Fahrverhalten beibehalten wird – zur Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer und zugunsten einer friedlichen Koexistenz on- wie offroad.

15. Juni 2026